LAG evaluiert die bisherige Arbeit & beschließt Änderungen im REK

Zu Beginn der Förderperiode hat sich die LAG der Leader-Region bestimmte Ziele ge­setzt, die innerhalb dieser Förderperiode er­reicht werden sollen. Diese wurden im sogenannten Regionalen Entwicklungs­kon­zept (REK) ver­schriftlicht. Das REK bildet die Förder­grund­lage der Leader-Region. Durch eine fort­laufende Selbstevaluierung werden die Ziele kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Dazu hat sich die LAG zum Beispiel regel­mäßig zu Strategie-Workshops ge­trof­fen. Da die aktuelle Förderperiode of­fi­zi­ell 2014 gestartet ist und bis 2020 läuft, haben nun die LAGn aller niedersächsischen Leader-Regionen einen umfangreicher Zwischen­bericht zur Selbstevaluierung erstellt. Dieser Be­richt reflektiert den Zeit­raum von 2014 bis einschließlich 2018 und be­leuchtet den bis­herigen Stand der Ziel­er­reichung. Da­rüber hinaus wurden auch der Leader-Prozess und die Arbeit des Regional­manage­ments unter­sucht.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die LAG mit dem im Jahr 2014 erstellten REK grundsätzlich zufrieden ist. Die dort beschriebene Gesamtstrategie passt zur Region und die vier gewählten Hand­lungs­felder mit ihren Handlungsfeldzielen bilden die in der Region gewünschte Entwicklung ab. Im Rahmen der jetzt erfolgten umfassenden Zwischenevaluierung müssen dementsprechend nur ge­ringe Anpassungen vorgenommen werden. Den von der LAG beschlossen Änderungen wurde nun auch seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugestimmt, so dass diese jetzt in Kraft getreten sind. Die Änderungen betreffen vor allem geringfügige Anpassung der Handlungsfeldziele und die Anpassung der Gewichtung der Handlungsfelder bezogen auf das Fördermittelvolumen:

  • Anpassung der Termine der Maßnahmenfenster: Alle zur Messung der Indikatoren aufgeführten Termine sollen angepasst werden, um so die Ver­zögerung der Umsetzungsphase von etwa einem Jahr und sechs Monaten realistisch abzu­bilden.
  • Ergänzung des Handlungsfeldziels 1. 3. “Das ehrenamtliche Engagement ist eine tragende Säule der Dorf- und Ortsge­mein­schaften und verfügt über die notwendige Infrastruktur zur eigenverantwortlichen Be­tätigung” im Handlungsfeld “Gemeinschaft leben“: Maßnahmenfenster “Förderung der Sportentwicklung und Bewegung” mit dem Indikator “Anzahl Angebot”, der Zielgröße “2 bis” und dem Termin “Mitte 2021”.
  • Änderung und Ergänzung des Handlungsfeldziels 2.1: „Die Natur der Winsener Elbmarsch mit ihrer wertvollen Tier- und Pflanzenwelt, die regionale Bau- und Lebenskultur mit ihren orts­bild­prägenden Gebäuden sowie die regionale Kultur werden bewahrt und sind für die Bürger der Region, wie auch Touristen, erlebbar.“
  • Änderung und Ergänzung des Maßnahmenfensters 2.1.4 im Handlungsfeld „Tourismus, Nah­er­holung & Naturschutz“: „Maßnahmen zum Erhalt und der Entwicklung der Natur- und Kultur­land­schaft und der regionalen Bau- und Lebenskultur“.
  • Änderung des Maßnahmenfensters 2.3.2 im Handlungsfeld „Tourismus, Naherholung & Natur­schutz“: „Entwicklung von nachhaltigen Angeboten und Produkten für Tourismus und Naherholung“.
  • Ergänzung des Maßnahmenfensters 4.2.1 im Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“: „Sicherung und Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen“
  • Änderung des Maßnahmenfensters 4.4.1 im Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“: „Auf- und Ausbau von Partner­schaften zwischen Unternehmen, Bildungseinrichtungen/-initiativen und sonstigen Initiativen, die in diesem Bereich tätig sind“.
  • Änderung des Maßnahmenfensters 4.4.2 im Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“ und des Indikators: „Auf- und Ausbau von Projekten Netzwerken zwischen Unternehmen, Forschungs­ein­richtungen und Bildungs­einrichtungen/-initiativen“. Der Indikator soll von „Anzahl Projekte“ zu „Anzahl Netz­werke“ geändert werden.
  • Anpassung der Gewichtung der Handlungsfelder bezogen auf das Fördermittelvolumen: Handlungsfeld „Gemeinschaft leben“ auf 30%, Handlungsfeld „Tourismus, Naherholung & Naturschutz“ auf 25%, Handlungsfeld „Verkehr & Mobilität“ ebenfalls auf 30% und Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“ auf 15%

Der Zwischenbericht zur Selbstevaluierung ist unter dem Punkt „Die Lokale Aktionsgruppe“ zu finden.