Zu Beginn der Förderperiode hat sich die LAG der Leader-Region bestimmte Ziele gesetzt, die innerhalb dieser Förderperiode erreicht werden sollen. Diese wurden im sogenannten Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verschriftlicht. Das REK bildet die Fördergrundlage der Leader-Region. Durch eine fortlaufende Selbstevaluierung werden die Ziele kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Dazu hat sich die LAG zum Beispiel regelmäßig zu Strategie-Workshops getroffen. Da die aktuelle Förderperiode offiziell 2014 gestartet ist und bis 2020 läuft, haben nun die LAGn aller niedersächsischen Leader-Regionen einen umfangreicher Zwischenbericht zur Selbstevaluierung erstellt. Dieser Bericht reflektiert den Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2018 und beleuchtet den bisherigen Stand der Zielerreichung. Darüber hinaus wurden auch der Leader-Prozess und die Arbeit des Regionalmanagements untersucht.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die LAG mit dem im Jahr 2014 erstellten REK grundsätzlich zufrieden ist. Die dort beschriebene Gesamtstrategie passt zur Region und die vier gewählten Handlungsfelder mit ihren Handlungsfeldzielen bilden die in der Region gewünschte Entwicklung ab. Im Rahmen der jetzt erfolgten umfassenden Zwischenevaluierung müssen dementsprechend nur geringe Anpassungen vorgenommen werden. Den von der LAG beschlossen Änderungen wurde nun auch seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugestimmt, so dass diese jetzt in Kraft getreten sind. Die Änderungen betreffen vor allem geringfügige Anpassung der Handlungsfeldziele und die Anpassung der Gewichtung der Handlungsfelder bezogen auf das Fördermittelvolumen:
- Anpassung der Termine der Maßnahmenfenster: Alle zur Messung der Indikatoren aufgeführten Termine sollen angepasst werden, um so die Verzögerung der Umsetzungsphase von etwa einem Jahr und sechs Monaten realistisch abzubilden.
- Ergänzung des Handlungsfeldziels 1. 3. “Das ehrenamtliche Engagement ist eine tragende Säule der Dorf- und Ortsgemeinschaften und verfügt über die notwendige Infrastruktur zur eigenverantwortlichen Betätigung” im Handlungsfeld “Gemeinschaft leben“: Maßnahmenfenster “Förderung der Sportentwicklung und Bewegung” mit dem Indikator “Anzahl Angebot”, der Zielgröße “2 bis” und dem Termin “Mitte 2021”.
- Änderung und Ergänzung des Handlungsfeldziels 2.1: „Die Natur der Winsener Elbmarsch mit ihrer wertvollen Tier- und Pflanzenwelt, die regionale Bau- und Lebenskultur mit ihren ortsbildprägenden Gebäuden sowie die regionale Kultur werden bewahrt und sind für die Bürger der Region, wie auch Touristen, erlebbar.“
- Änderung und Ergänzung des Maßnahmenfensters 2.1.4 im Handlungsfeld „Tourismus, Naherholung & Naturschutz“: „Maßnahmen zum Erhalt und der Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft und der regionalen Bau- und Lebenskultur“.
- Änderung des Maßnahmenfensters 2.3.2 im Handlungsfeld „Tourismus, Naherholung & Naturschutz“: „Entwicklung von nachhaltigen Angeboten und Produkten für Tourismus und Naherholung“.
- Ergänzung des Maßnahmenfensters 4.2.1 im Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“: „Sicherung und Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen“
- Änderung des Maßnahmenfensters 4.4.1 im Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“: „Auf- und Ausbau von Partnerschaften zwischen Unternehmen, Bildungseinrichtungen/-initiativen und sonstigen Initiativen, die in diesem Bereich tätig sind“.
- Änderung des Maßnahmenfensters 4.4.2 im Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“ und des Indikators: „Auf- und Ausbau von Projekten Netzwerken zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Bildungseinrichtungen/-initiativen“. Der Indikator soll von „Anzahl Projekte“ zu „Anzahl Netzwerke“ geändert werden.
- Anpassung der Gewichtung der Handlungsfelder bezogen auf das Fördermittelvolumen: Handlungsfeld „Gemeinschaft leben“ auf 30%, Handlungsfeld „Tourismus, Naherholung & Naturschutz“ auf 25%, Handlungsfeld „Verkehr & Mobilität“ ebenfalls auf 30% und Handlungsfeld „Regionale Wirtschaftsentwicklung“ auf 15%
Der Zwischenbericht zur Selbstevaluierung ist unter dem Punkt „Die Lokale Aktionsgruppe“ zu finden.