Durch die Leader-Fördermittel können auch Projekte von Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, unterstützt werden. Vereine können einen Zuschuss von mindestens 50 % der förderfähigen Kosten erhalten und, je nach Art des Projektes, mit Bonus-Prozentpunkten sogar bis zu 65 %. Auch Projekte von Privatpersonen und Antragsstellern mit anderen Rechtsformen können mit einem Basis-Fördersatz in Höhe von 30 % und bis zu 45 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Allerdings müssen alle diese Projektträger eine sogenannte „öffentliche Kofinanzierung“ vorweisen. EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln im Verhältnis 4:1 kofinanziert werden. Das heißt, dass in das Projekt mindestens in Höhe eines Viertels der Leader-Fördermittel öffentliche Mittel fließen müssen. Das hat für den Projektträger einerseits den Vorteil, dass sich dadurch der Förderzuschuss insgesamt für das Projekt erhöht und folglich der zu tragende Eigenanteil sinkt, aber andererseits ist das Vorhandensein dieser Mittel Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes.
Da die Einwerbung dieser Mittel in der Vergangenheit nicht immer ohne Zeitverluste vollführt werden konnte, haben sich die fünf Kommunen der Leader-Region ACHTERN-ELBE-DIEK entschlossen zu diesem Jahr einen Fonds dafür einzurichten. In diesen Fonds zahlen alle Kommunen gleichermaßen ein, so dass jährlich erst einmal 30.000 Euro zur Verfügung stehen. Pro Projekt können daraus bis zu 10.000 Euro fließen, wenn die öffentliche Kofinanzierung nicht oder nicht ausreichend durch andere Mittelgeber gewährleistet ist. Auch ein Zusammenschluss mehrerer Mittelgeber für die öffentliche Kofinanzierung ist möglich. Mittelgeber können Kommunen, Landkreise, der Bund oder als gleichwertig anerkannte Organisationen, z. B. gemeinnützige Stiftungen, sein.