NEU: Fonds zur Unterstützung von privaten Leader-Projekten

Durch die Leader-Förder­mittel können auch Projekte von Organi­sa­tionen, die ge­mein­nützige Zwecke ver­folgen, unter­stützt werden. Vereine können einen Zu­schuss von mindestens 50 % der förder­fähigen Kosten erhalten und, je nach Art des Projektes, mit Bonus-Prozent­punkten sogar bis zu 65 %. Auch Projekte von Privat­personen und Antragsstellern mit anderen Rechts­formen können mit einem Basis-Förder­satz in Höhe von 30 % und bis zu 45 % der förderfähigen Kosten unter­stützt werden. Allerdings müssen alle diese Projektträger eine sogenannte „öffent­liche Kofinanzierung“ vorweisen. EU-Mittel müssen mit na­tionalen Mitteln im Verhältnis 4:1 ko­finanziert werden. Das heißt, dass in das Projekt mindestens in Höhe eines Vier­tels der Leader-Förder­mittel öffent­liche Mittel fließen müssen. Das hat für den Projekt­träger einerseits den Vorteil, dass sich dadurch der Förder­zuschuss insge­samt für das Projekt erhöht und folglich der zu tragende Eigenanteil sinkt, aber anderer­seits ist das Vor­handen­sein dieser Mittel Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes.

Da die Einwerbung dieser Mittel in der Ver­gangenheit nicht immer ohne Zeit­verluste vollführt werden konnte, haben sich die fünf Kommunen der Leader-Re­gion ACHTERN-ELBE-DIEK entschlossen zu diesem Jahr einen Fonds dafür ein­zu­richten. In diesen Fonds zahlen alle Kom­munen gleicher­maßen ein, so dass jähr­lich erst einmal 30.000 Euro zur Ver­fügung stehen. Pro Projekt können daraus bis zu 10.000 Euro fließen, wenn die öffentliche Kofinanzierung nicht oder nicht aus­reichend durch andere Mittel­geber ge­währ­­leistet ist. Auch ein Zu­sam­men­schluss mehrerer Mittelgeber für die öffentliche Kofinanzierung ist mög­lich. Mittelgeber können Kom­munen, Land­kreise, der Bund oder als gleich­wertig anerkannte Organisationen, z. B. gemeinnützige Stif­tun­gen, sein.